Anything but ordinary
Alles außer gewöhnlich
Global network, extensive portfolio, and top-tier partnerships. Also specializing in family foundations and company formations in Switzerland, Liechtenstein, and the UAE.
Weltweites Netzwerk, umfangreiches Portfolio und erstklassige Kooperationen. Spezialisiert auch auf Familienstiftungen und Firmengründungen in CH-FL-VAE.
IFI-Zürichsse-AG
IFI-Zürichsee-AG:
Vielschichtige Kompetenz in Immobilien, Projekten, Finanz-trading, Finanzierungen. Rohstofflizenzen, Exklusiv und Luxus - Güter, Kunstgegenstände.
Rohstoffhandel. Weltweite Kooperationspartner + Institute.
Multifaceted expertise in real estate, projects, financial trading, and financing. Commodity licenses, exclusive and luxury goods, and works of art.
Commodity trading. Global cooperation partners and institutions.

40+
Wir verfügen über mehr als 40 Jahre Erfahrung
We have over 40years of experience.
30 internationale Kooperationspartner
30 international cooperation partners
Akquise weltweit
Global business development
Die Niederlassung in der Schweiz, gewährleistet globale Reichweite, Kundennähe und die Schweizer Diskretion.
The Swiss branch ensures global reach, proximity to customers, and Swiss discretion.
100%
Unsere Kooperationen und wir stehen hinter dem was wir tun.
We stand behind our partnerships and what we do.
Wir legen höchsten Wert auf die Zufriedenheit unserer Geschäftspartner und pflegen langfristige, vertrauensvolle Beziehungen.
We attach the utmost importance to the satisfaction of our business partners and cultivate long-term, trusting relationships.
Warum IFI-Zürichsee-AG Ihr idealer Partner ist.
Why IFI-Zürichsee-AG is your ideal partner.
Einzigartiges Portfolio, globale Vernetzung und vielseitige Expertise ermöglichen individuelle und maßgeschneiderte Lösungen.

International Trading
Professionelles Trading mit Finanzinstrumenten, Immobilien, Kunsthandel und Rohstoffen weltweit.
Professional trading in financial instruments, real estate, art, and commodities worldwide.

Immobilien Portfolio
Real Estate Portfolio
Investitionen in einzigartige und nachhaltige Immobilien weltweit. Investments in unique and sustainable real estate worldwide.
Kontaktieren Sie IFI-Zürichsee-AG für individuelle Lösungen
Contact IFI-Zürichsee-AG for customized solutions.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Projekte und Investments optimieren. Kontaktieren Sie unser Team für individuelle Beratung und Lösungen.
Let us optimize your projects and investments together. Contact our team for tailored advice and solutions.
Erreichen Sie unser Team für individuelle Beratung und Geschäfts Fragen.
Contact our team for personalized advice and business inquiries.
E-Mail: info@ifi-zürichsee-ag.online
Adresse:
IFI-Zürichsee-AG
Unterdorfstrasse 12
CH-8808 Pfäffikon-SZ
Impressum
IFI-Zürichsee AG
Unterdorfstrasse 12
Postfach 346
CH-8808 Pfäffikon-SZ
Handelsregister: CHE-324.272.223
Registergericht: Kontonsgericht Schwyz
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Martin Schuster
Verwaltungsrat:
Dr. jur. Pete Hirsch
Kooperationspartnerin / Beraterin
Kundenbetreuung:
Nina Sternberg
Kontakt
Telefon: 0041 79 7159941
E-Mail: info@ifi-zuerichsee-ag.online
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Makler / Brocker - Intaker / Trader
Verbraucher Streit Beilegung/Universal Schlichtungsstelle - SZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
General terms and conditions of business
and data protection
Auf Wunsch bitte in Englisch anfordern. Please request in English if desired.
1. Durch Erteilung des Auftrages/ Zusammenarbeit erklärt sich der Auftrag-
geber/ Vertragspartner mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Schriftform. Er kommt auch dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt, auch über Dritte (z.B. Zwischenvermittler usw.). Die Annahme unserer Dienste, unserer Angebotsangaben sowie Auswertungen von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Vertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
3. Wir verpflichten uns gegenseitig, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar - vertraulich behandeln.
4. Der Auftraggeber / Vertragspartner verpflichtet sich, alle unsere Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur die Adresse und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, oder wir zu einem Schaden, hat der Auftraggeber / Vertragspartner an uns die vereinbarten Provisionen und Gebühren zu bezahlen, ohne das es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf. Eingeschlossen Tippgeber, Freundschaftsdienst usw...
5. Auf Anfrage teilen wir unter bestimmten Voraussetzungen den Eigentümer, die Bank, den Fonds usw. mit.
6. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer/Interessent, Bank usw.) darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten, eine Aufhebung von Bankgeheimnis und Einsichtnahme bei Behörden ist für das laufende Geschäft bis zur Beendigung mit vereinbart soweit es dem Geschäftszweck dient.
7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehender Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Gebühren von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen sind uns sofort bekannt zu geben. Wir können uns auch durch geeignete Personen oder RA-Kanzleien vertreten lassen.
8. Falls dem Auftraggeber die durch uns beratene, nachgewiesene / vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche unter Beifügung des Nachweises schriftlich zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
9. Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere, z.B. Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessent) unbeachtlich und Beratungstätigkeiten sind in jedem Fall von Beginn an provisionspflichtig. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision, gemäß den Geschäftsbedingungen, an uns zu entrichten.
10. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
11. Bis auf Widerruf dürfen weitere Angebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte und Angebote gelten die gleichen Bedingungen.
12. Provisionsanspruch entsteht: Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und / oder unsere Vermittlung / Beratung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, Finanzierungs- oder sonstigen Vertrages (direkt / indirekt) ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
I.) Bei Kaufverträgen im Inland 3% (bei Wert unter € 50.000,-- beträgt die Mindestprovision € 3.000,--), Auslandsgeschäfte oder Exklusiv- und Gewerbeobjekte werden mit 5% abgerechnet (bei Wert unter € 50.000,-- beträgt die Mindestprovision € 4.000,--) zzgl. die jeweils gültige MwSt..
II.) Bei Miet/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten. Im privaten Bereich (Auftraggeber) zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich bei einer Mietdauer unter fünf Jahre zwei Monatsmieten; bei einer Mietdauer ab fünf Jahren 5 % aus dem Zehnjahresmietwert. Optionen verlängern die Mietdauer entsprechend.
III.) Bei Beratungen und Finanzierungen: Privat bis 2% - gewerblich bis 3% oder nach Aufwand und Vereinbarung.
Firmenberatungen / Finanzierungen haben eigene Anfangs-, Tagessätze oder Geschäftsbesorgungshonorare, die separat als Ergänzung zu diesem Vertrag schriftlich nach Umfang und Größenordnungen vereinbart werden.
13. Der Provisionsrechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zu Grunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer fällig. Gelingt dem Verkäufer z.B. bei Immobilien usw. eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedrigen ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
14. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt, oder wenn z.B., anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von 5 Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind. Ebenfalls wird einer Provision zugestimmt, wenn aus unserem Knowhow, unserer Beratung / Informationen Vorteile gezogen werden.
15. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Ebenfalls Dritte, Tippgebung oder Firmenverzweigungen oder einfach die Umsetzung auf anderen Wegen, z.B. Abschluss bei anderen Banken usw..
Bei grob fahrlässigem Verhalten des Auftraggebers / Auftragnehmers oder Verschweigen von Informationen, die zum Scheitern unserer Bemühungen führen oder umgangen werden, sind unsere Provisionen und Gebühren ohne Einrede sofort zur Zahlung fällig.
16. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
17. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls bei Abschluss fällig. Ebenso bei Finanz- und Finanzierungsverträgen ab Unterzeichnung in einer Bank / Finanzgesellschaft usw..
18. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf unserer Tätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen sind nicht erforderlich.
19. Investments, Programme und Anlagen jeglicher Art (auch Erfindungen usw.) sind reines Vermittlungsgeschäft, oder eine schriftlich fixierte Vertragsvereinbarung. Haftungen sind generell und komplett ausgeschlossen. Der Kunde trägt jegliches Risiko zu 100% selbst. Die Prüfung des Angebotes und der Anbieter (Banken, Investmenthäuser und Dritte) liegt ebenfalls ausschließlich beim Kunden. Für den Erfolgsfall gilt eine Beteiligung von 80% Kunde, 20% IFI aus allen erzielten Brutto-Umsätzen und Brutto-Gewinnen als fest vereinbart, oder nach separater schriftlicher Vereinbarung.
20. Bei Kooperationsgeschäften jeglicher Art werden gegenseitig alle Informationen, Kunden und Quellen streng vertraulich behandelt. Umgehungsversuche oder Informationen an Dritte werden für die Beteiligten mit der doppelten entgangenen Provision mit sofortiger Vollstreckung ohne Einrede fällig. Damit ist die IFI und alle Beteiligten in der gleichen Haftung. Absprachen erfolgen i.d.R. schriftlich, Neugeschäfte werden immer zuerst gegenseitig vorgelegt.
21. Schadensersatzansprüche sind an uns, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bei falschen oder verschwiegenen Auskünften, die ein erfolgreich geglaubtes Geschäft verhindern können, trägt der Kunde / Anbieter / Kooperationspartner allein die volle Haftung. Kapitalanlagen, Handel, Zwischenhandel, Waren und Termingeschäfte jeglicher Art wird jegliche Haftungen ausgeschlossen. Die Produkte stammen von Dritten, daher muss mit dem Dritten Haftung angefragt und vereinbart werden. Regressansprüche stehen der IFI im vollen Umfang ohne Einrede sofort vollstreckbar zu. Die Angebote der IFI sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf oder Ablehnungen von Banken usw. übernehmen können. Anderweitige Abmachungen / Nebenabreden / Zusagen usw. erlangen nur durch schriftliche Bestätigung durch uns Gültigkeit.
22. Sollte eine/mehrere Vertragsbedingungen juristisch nicht einwandfrei sein, so sind diese gegen einwandfreie und dem Sinn entsprechende Regelungen zu ersetzen. Der restliche Vertrag oder in der Folge, Verträge werden davon nicht berührt. Diese Klausel gilt ebenfalls für alle Folgeverträge, die im In- und Ausland geschlossen werden. Die Anpassungen sind auch für unterschiedliche Rechtsprechungen (A – BRD – CH – LI - usw.) anzuerkennen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Die EU-DSGVO - Datenschutzverordnungen wird angewendet und ist ebenso Vertragsbestandteil (bei uns anfordern oder im Internet nachzulesen).
Der Vertrag ist maschinell erstellt und ohne Unterschriften gültig.